AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b4a3c503-28d5-4c46-ae66-a62587e24e18) · Abgerufen am 23.08.2026 22:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-169489-2025/

Lieferung von 4 Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF-L nach technischer Baubeschreibung

Notice-ID: ted-169489-2025 · Procedure-ID: b4a3c503-28d5-4c46-ae66-a62587e24e18

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Pöttmes, Pöttmes
Veröffentlicht
13.03.2025
Frist (Submission)
17.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von 4 Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF-L nach technischer Baubeschreibung

Lose

4 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung von 4 Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF-L

Laufzeit
12 Monate

Los 2 — Lieferung von 4 Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF-L

Laufzeit
30 Monate

Los 3 — Lieferung von 4 Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF-L

Laufzeit
24 Monate

Los 4 — Lieferung von 4 Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF-L

Laufzeit
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
74 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).