AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=623608) · Abgerufen am 06.08.2026 03:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-172622-2024/

Gebäudeunterhaltungsreinigung des Thünen-Instituts Trenthorst und Rostock

Notice-ID: ted-172622-2024 · Procedure-ID: ba980bdf-eb2b-42ea-9d1d-cc858c47a76f

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Stammdaten

Auftraggeber
Johann Heinrich von Thünen-Institut (Thünen-Institut), Braunschweig
Veröffentlicht
21.03.2024
Frist (Submission)
23.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Gebäudeunterhaltsreinigung in den Räumen der Liegenschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (kurz: Thünen-Institut), Trenthorst 32, 23847 Trenthorst sowie des Nebenstandortes "Gut Wulmenau", 23847 Westerau, welcher sich in drei km Entfernung vom vorgenannten Hauptstandort befindet. — Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Gebäudeunterhaltsreinigung in den Räumen der Liegenschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Alter Hafen Süd 2, 18069 Rostock.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.05.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
101 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).