AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 15:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-176279-2024/

Beladung Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 nach DIN 14 530-27 für die Stadt Brunsbüttel, unterteilt in zwei Lose

Notice-ID: ted-176279-2024 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d453770880

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Brunsbüttel, Brunsbüttel
Veröffentlicht
22.03.2024
Frist (Submission)
06.05.2024 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35110000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beladung Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 nach DIN 14 530-27 für die Stadt Brunsbüttel, unterteilt in zwei Lose

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Beladung für zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF20

Angebotsfrist
06.06.2024 (abgelaufen)

Los 2 — Hydraulischer Rettungssatz mit Zubehör für zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF20

Angebotsfrist
06.05.2024 (abgelaufen)

Vertragslaufzeit

Beginn
02.07.2024
Ende
29.01.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).