AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/101/tenderId/23665) · Abgerufen am 05.10.2026 00:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-181909-2025/

Unterhaltsreinigung GS Fuhsestraße

Notice-ID: ted-181909-2025 · Procedure-ID: 8de9f074-62ab-41ba-9f3f-3c8828d1dcee

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Submission, Hannover
Veröffentlicht
19.03.2025
Frist (Submission)
06.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90919300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es wird die Unterhaltsreinigung in der Grundschule Fuhsestraße, Oertzeweg 5 in Hannover, ausgeschrieben. Die Vertragsdauer: voraussichtlich 14.08.2025-31.07.2027 zuzüglich zwei optionale Verlängerungen um jeweils zwei Jahre bis längstens zum 31.07.2031. Der Reinigungsumfang beträgt durchschnittlich 2749,96 m² pro Tag. Reinigungstage: Montag bis Freitag ab 16 Uhr, Sporthallenrevier morgens bis 07:00 Uhr, WC-Zwischenreinigung um 10:15 Uhr. Reinigung erfolgt in der Schulzeit täglich sowie in den Schulferien nach Bedarf.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.08.2025
Ende
31.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
68 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Bauen u. Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).