AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEHLLG/documents) · Abgerufen am 13.08.2026 08:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-183658-2024/

Generalplanerleistungen Kindergarten

Notice-ID: ted-183658-2024 · Procedure-ID: e8bf5757-ad44-4d39-93ce-4e09625d8fed

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Waldburg, Waldburg
Veröffentlicht
26.03.2024
Frist (Submission)
26.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Vergabenverfahrens sind Generalplanerleistungen für den Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens mit der Option der Erweiterung um zwei Gruppen in der Gemeinde Waldburg. Im Einzelnen: Die Planungen sollen sich an einer kostengünstigen und qualitätsorientierten Bauweise orientieren. Der Planer ist als Generalplaner für die Objektplanung inklusive Brandschutz und Gründung, die Planungen der Elektrotechnik, der Sanitär-/Lüftung und Heizungstechnik, die Tragwerksplanung - sowie der Planung der Freianlagen verantwortlich. Ebenso ist der Generalplaner für die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen nach Ziff. 1.2 Bauphysik der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator nach der Baustellenschutzverordnung verantwortlich. Die Gemeinde Waldburg wird gesondert die Leistungen des Vermessers und des Prüfstatikers wie auch eventuell die Küchenplanung vergeben. Ein Baugrundgutachten liegt vor. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe: - Es werden zunächst die [LPh 1-3] und die Besonderen Leistungen beauftragt. - Die LPh 4 und danach 5 bis 8 werden erst dann beauftragt, wenn die entsprechende Ent-scheidung der politischen Gremien der Gemeinde Waldburg vorliegt. - Des Weiteren können und werden diese Leistungsphasen (ggfs. aufgeteilt in einzelne LPh) erst beauftragt, wenn es die Zuschussbedingungen erlauben. Zum Ende der einzelnen Leistungsphasen sind die Arbeitsergebnisse dem Projektleiter der Ge-meinde vorzustellen. Die Fortsetzung der Bearbeitung zwischen den Leistungsphasen 1 und 2, sowie 2 und 3 steht unter dem Vorbehalt der Freigabe des Projektleiters der Gemeinde. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen nach Abschluss der Leistungsphase 3 besteht nicht. Aufgrund der typischen förderrechtlichen Anforderungen wird ein hoher Anspruch an Bauab-laufkoordination und Kostensicherheit gestellt. Es ist den förderrechtlichen Vorgaben an die Abrechnung zu entsprechen. Die Kostenaufstellungen nach DIN 276 und nach Gewerken müs-sen so erfolgen, dass die Gemeinde Waldburg die Kosten den Kostenstellen zuordnen und das Honorar prozentual aufteilen kann.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).