AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 04:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-184081-2024/

Neubau Kinderhaus Oberschleißheim - Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 4+5, Handlungsbereiche A-E

Notice-ID: ted-184081-2024 · Procedure-ID: fa82b554-12ff-4646-9f0d-efec7ffb29b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Oberschleißheim, Oberschleißheim
Veröffentlicht
26.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
126.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Oberschleißheim plant den Neubau eines Kinderhauses (6-gruppig mit 2 Nebengebäuden [Müll- und Kinderwagenraum und Geräteraum Krippe + KiGA]) in der Professor-Otto-Hupp-Straße 28 in Oberschleißheim. Folgende Flächen sind zu realisieren: NUF 1-7 inkl. VF und TF: 1.806,43 m², BRI: 9.221,36 m³ zzgl. 365,75 m³ für die 2 Nebengebäude. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700, DIN 276) wurden auf 11,54 Mio. € brutto berechnet. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Sofort nach Beauftragung im Juli 2024 - Fertigstellung: 31.05.2026 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Projeksteuerung, Projektstufen 4+5, Handlungsbereiche A-E.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2024
Ende
01.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).