AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.07.2026 06:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-199543-2025/

Planung Erneuerung übergeordneter Verkehrsrechner Thüringen (ÜVR)

Notice-ID: ted-199543-2025 · Procedure-ID: 5089689e-dfa0-493d-a466-f290e39573d2

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
25.03.2025
Frist (Submission)
25.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
162.229 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Übergeordnete Verkehrsrechner Thüringen (ÜVR) steuert und überwacht alle verkehrstelematischen Anlagen an den Bundesautobahnen in Thüringen. Nach mehr als 20 Jahren Betrieb ist eine grundlegende Erneuerung der Hard- und Software erforderlich. Weiterhin soll der ÜVR in den Verkehrszentralenverbund der Autobahn GmbH des Bundes integriert werden. Der Planungsauftrag hat folgenden Umfang: • Lph 5: Erstellung der Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis) • Lph 6 und 7: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe • Lph 8: Bauüberwachung einschließlich Pflichtenheftprüfung und Funktions- und Redundanztests aller angeschlossenen Subsysteme sowie entsprechende Tests bei der Integration in den Verkehrszentralenverbund der Autobahn GmbH des Bundes.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.06.2025
Ende
31.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).