AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gebäudeinnenreinigung, Gebäudeinnenreinigung für 1 Schule und 2 Verwaltungsgebäude in Bremen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- Frist (Submission)
- 05.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Verwaltungsgebäude G4744, Lloydstr. 4, 28217 Bremen, Reinigungsfläche im Jahr: 533.553,63 m² Für den Bereich Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) bitte folgendes beachten: • Es ist ein mikrobiologischer Laboratorium gemäß Infektionsschutzgesetz der Schutzstufe SII. • Die Reinigungskräfte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich für die Arbeit im SII-Bereich geschult werden. Diese Schulung erfolgt durch das LUA. • 1 x wöchentlich ist eine desinfizierende Reinigung des Fußbodens durchzuführen. Die ent-sprechenden Mittel dafür werden durch das LUA bereitgestellt. • Alle (potentiell) infektiösen Abfälle und Materialien, die Kontakt zu biologischen Stoffen und potentiell infektiösen Material hatten (auch Putztücher und Wischlappen, die für die Reinigung von Oberflächen und Böden verwendet wurden), müssen gesondert gereinigt werden. Dies erfolgt mit Hilfe der Waschmaschine im Haus mit einem geeigneten Programm und entsprechendem Waschmittelzusatz, das vom LUA zur Verfügung gestellt wird. — Verwaltungsgebäude G1083, Hans-Böckler-Str. 9, 28217 Bremen, Reinigungsfläche im Jahr: 745.890,53 m² — G0819, G0821, G0822 Grundschule Delfter Str. 10, 28259 Bremen, Reinigungsfläche im Jahr: 943,160,83 m²
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 31.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.