AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-195a8d6de94-4876a7821e9e8560) · Abgerufen am 18.08.2026 04:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-205481-2025/

Stadt Böblingen - Gebäudereinigung 2025-2030

Notice-ID: ted-205481-2025 · Procedure-ID: b5849dac-8a39-4b80-9c54-e8a9630e6a06

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Böblingen, Böblingen
Veröffentlicht
28.03.2025
Frist (Submission)
30.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung für 20 Liegenschaften der Stadt Böblingen — Unterhalts- und Grundreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Böblingen — Unterhalts- und Grundreinigung für 12 Liegenschaften der Stadt Böblingen — Unterhalts- und Grundreinigung für 15 Liegenschaften der Stadt Böblingen — Unterhalts- und Grundreinigung für 9 Liegenschaften der Stadt Böblingen — Unterhalts- und Grundreinigung für 9 Liegenschaften der Stadt Böblingen — Glasreinigung div. städtische Liegenschaften — Glasreinigung div. städtische Liegenschaften

Lose

8 Lose (max. 8 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
98 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).