AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 00:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-214620-2024/

Sanierung Matthias-Grünewald-Gymnasium Tauberbischofsheim

Notice-ID: ted-214620-2024 · Procedure-ID: c052afc2-ad5a-424c-b48f-df3f742338ab

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Tauberbischofsheim , Tauberbischofsheim
Veröffentlicht
11.04.2024
Frist (Submission)
13.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
320.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dachdeckung u. Dachabdichtung - Flachdach mit Gefälledämmung EPS 035, EPDM-Dachabdichtung und Flachdachbegrünung Großes Haus einschl. Funkraum ca. 1.500m² - Dachabschluss ca. 200m - Ausbildung Traufe als Aufkantung aus Konstruktionswerkstoff oder Holzbohle - Dachrinne ca. 200m - Regenfallrohre ca. 120m - Sicherheitsgeländer ca. 200m Ausführung des Flachdachs schrittweise mittels fahrbarem Wetterschutzdach (bauseits) gemeinsam mit dem Abbruchunternehmer - Schiffsbug: Abdichtung Balkonfläche ca. 110m² Ausführungszeitraum: Beginn der Arbeiten: sofort ab Auftragsvergabe, ca. 01.07.2024 Fertigstellung der Arbeiten: 01.09.2024

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
01.09.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).