AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19527a5a86b-190f3b628db708b9) · Abgerufen am 02.08.2026 20:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-214916-2025/

KARLA Verwaltungs- und Bildungszentrum - Elektrotechnik I

Notice-ID: ted-214916-2025 · Procedure-ID: f0dcda2d-e9c9-429f-b7bc-02588323592d

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung, Karlsruhe
Veröffentlicht
24.02.2025
Frist (Submission)
15.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Zuge der Neugestaltung des Landratsamt-Areals in Karlsruhe wird für den Gebäudebetrieb eine Stromversorgungsanlage im Untergeschoss errichtet. Dies umfasst folgende Hauptzentralen: Errichtung einer Mittelspannungsschaltanlage (Übergabeschaltanlage), Errichtung Transformatoren inkl. Stromschienen, Errichtung von Niederspannungshauptverteilungen (AV / SV) inkl. Stromschienen, Errichtung Doppelbodenanlage für Technikräume, Errichtung Netzersatzanlage inkl. Abgasführung Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Elektrotechnik I" folgenden wesentlichen Leistungsumfang: - Werk-, Detail- und Montageplanung - 11 Stk. Luftisolierte Mittelspannungsschaltfelder - 6 Stk. Überstromzeitschutz für MS- Leistungsschalter - 5 Stk. Transformatoren inkl. Ausbau Transformatorkammer & Anschlusskonstruktionen 800 kVA - ca. 250 m Mittelspannungskabel - ca. 140 m Stromschienenverteilersysteme - ca. 190 m² Doppelbodenanlage für ELT- Technikräume - 55 Stk. Schaltfelder für Niederspannungshauptverteilungen - 1 Stk. Netzersatzanlagen (1.250 kVA) inkl. Lüftungs,- und Abgassystem Nachhaltigkeits-Anforderungen nach LNB (Leitfaden für Nachhaltiges Bauen) Stand 20.11.2023 1. Ökologische Anforderungen an die Materialwahl Das Neubauvorhaben wird von Beginn der Planung bis zur Fertigstellung durch ein Fachbüro bauökologisch begleitet. Im Rahmen dieser Prozessbegleitung nach dem "LNB - Leitfaden für nachhaltiges Bauen" spielen Nachhaltigkeitsanforderungen an die einzusetzenden Bauprodukte eine wichtige Rolle. Bereits in der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung erfolgte eine Beratung für eine ökologisch optimierte Materialwahl. Im Rahmen der Ausschreibungen der Gewerke werden bei allen Gewerken ökologische Anforderungen an die Materialwahl als zusätzliche technische Vertragsbedingungen vorgegeben. Bei der Wahl der Bauprodukte durch den AN sind damit die ÖkoBauKriterien gemäß der Plattform "baubook ökologisch ausschreiben (www.baubook.info/oea)" einzuhalten. Die Anforderungen gemäß der Anlage "Ökologische Kriterien zur Materialwahl (Modell: Kriterienkatalog 2020)" im jeweiligen Gewerk sind Muss-Anforderungen und vom Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen einzuhalten. Dies hat der AN bei der Angebotserstellung und -kalkulation zu berücksichtigen. 2. Weiteres Vorgehen nach Auftragserteilung: Produktdeklaration durch den Auftragnehmer/ökologische Fachbauaufsicht Im Rahmen der ökologischen Prozessbegleitung hat der AG eine Fachplanung "Nachhaltigkeit" (FPN) zur Überwachung/ Einhaltung der ökologischen Anforderungen beauftragt. Die FPN wird den AN auffordern, in Abhängigkeit des Bauzeitenplans - jedoch nicht kürzer als binnen 14 Tagen ab Aufforderung - eine Produkt-Deklarationsliste inklusive der geforderten Nachweise, wie Produktbeschreibungen, chemischen Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbestätigungen über alle verwendeten Produkte oder einen Nachweis der Listung auf www.baubook.info/oea (Einhaltung aller benannten bauökologischen Anforderungen) vorzulegen. Die FPN stellt hierfür eine entsprechend auszufüllende Vorlage zur Verfügung. Geringwertige Einzelkomponenten (z.B. Dichtungen, Zahnräder etc.) und Systembauteile können von diesen Anforderungen ausgenommen werden. Ist aus vom AN nachzuweisenden technischen und/oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllt) eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den ökologischen Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss vom AN unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden und ist kostenneutral von dem Auftragnehmer auszuführen. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen werden nicht zugelassen. Durch die FPN erfolgt auch eine Unterstützung des AN bei der Produktdeklaration. Ein "Handwerker-Infoabend" wird beabsichtigt. Bei der Bauausführung wird eine "Ökologische Fachbauaufsicht" die Einhaltung der Anforderungen in der Umsetzung auf der Baustelle überwachen.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.08.2025
Ende
19.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
66 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).