AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generika-Ersatzkassen 17
Stammdaten
- Auftraggeber
- DAK-Gesundheit — KKH - Kaufmännische Krankenkasse — TK - Techniker Krankenkasse — HEK - Hanseatische Krankenkasse — hkk - Handelskrankenkasse — BARMER
- Veröffentlicht
- 15.04.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33600000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind — Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B1 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B2 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 5 der "Teil A Allgemeine Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Möglicherweise geforderte Mindeststandards Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Angabe der Eignungskriterien Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Bieter ein Angebot im Rahmen dieses Vergabeverfahrens abgibt, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist das Angebotsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Angebotsschreibens). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (32)
- Accord Healthcare B.V., vertreten durch die Accord Healthcare GmbH · Accord Healthcare S.L.U., vertreten durch die Accord Healthcare GmbH · Acsend GmbH · Amorax Pharma GmbH · Aristo Pharma GmbH · Ascend GmbH · axunio Pharma GmbH · Basics GmbH · betapharm Arzneimittel GmbH · BG Aachen-Pharma GRT / Libra Pharm · BG ALIUD / STADAPHARM GbR c/o ALIUD PHARMA GmbH · BG Heumann / Heunet GbR c/o Heumann Pharma GmbH & Co. Generika KG · BG Hexal 1 A Pharma GbR c/o Hexal AG · BG TEVA ratiopharm GbR c/o ratiopharm GmbH · Bluefish Pharma GmbH · Cipla Europe NV · Dermapharm AG · Dexcel Pharma GmbH · Glenmark Arzneimittel GmbH · G.L.Pharma Deutschland GmbH · Micro Labs GmbH · neuraxpharm Arzneimittel GmbH · OmniVision GmbH · Otsuka Pharma GmbH · Pfizer Pharma GmbH · Puren Pharma GmbH · PUREN Pharma GmbH · PUREN Pharma GmbH & Co. KG · TAD Pharma GmbH · Viatris Healthcare GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg · Vivanta Generics s.r.o. · Zentiva Pharma GmbH