AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 13:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-220473-2024/

Reinigung der Gebäude Bildungszentrum Seefälle und Sporthalle Brandfeld in Filderstadt

Notice-ID: ted-220473-2024 · Procedure-ID: 38de41ba-abeb-48ff-ae32-6ea6bbe10c3a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Filderstadt, Haupt- und Personalamt, Abteilung Organisation/Zentrale Dienste, Filderstadt
Veröffentlicht
12.04.2024
Frist (Submission)
21.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
503.721 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gebäudereinigungsdienstleistung: Unterhaltsreinigung, Grundreinigung (nur auf Anforderung)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bildungszentrum Seefälle

Erfüllungsort
Filderstadt-Bonlanden
Geschätzter Wert
411.334 €

Los 2 — Sporthalle Brandfeld

Erfüllungsort
Filderstadt-Harthausen
Geschätzter Wert
92.387 €

Vertragslaufzeit

Beginn
02.09.2024
Ende
31.07.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).