AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBDHF1G/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 22:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-221687-2024/

Core-Firewall Stufe 1

Notice-ID: ted-221687-2024 · Procedure-ID: 4794133a-fccc-4cc4-b77c-3adbf4d36e96

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Stammdaten

Auftraggeber
Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH, Weimar
Veröffentlicht
11.04.2024
Frist (Submission)
14.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
32420000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Sophien- und Hufeland-Klinikum beabsichtigt, eine redundante Core-Firewall in den IT-Systemen des Hauses zu implementieren, um die informations-technische Sicherheit des Klinikums an die aktuellen Anforderungen des BSI anzupassen. Der Auftrag umfasst zu liefernde redundante Firewall-Knoten für die Segmentierung des Netzes des Klinikums einschließlich der dazugehörigen Leistungen wie Ausführungsplanung, Installation, Konfiguration, Cluster-Bildung, Regeldefinition, Netzeinbindung, Inbetriebnahme und Abnahme. Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung eines geeigneten Dienstleisters.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 MONTHS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).