AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYFY1Z5AYKZU/documents) · Abgerufen am 30.08.2026 03:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-231359-2024/

RV Enterprise Agreement Microsoft M365 und TEAMS

Notice-ID: ted-231359-2024 · Procedure-ID: 96f0b3d1-dab3-41de-8966-ab2bb2e335c6

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Stammdaten

Auftraggeber
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband, Brake
Veröffentlicht
16.04.2024
Frist (Submission)
17.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.505.160 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung von Lizenzen Microsoft 365 E3 und Microsoft TEAMS im Rahmen eines Enterprise Agreements (EA) unter Anwendung der Konditionen aus den durch das BMI geschlossenen Mantel- und Konzernverträgen für öffentliche Auftraggeber. Im ersten Schritt werden Lizenzen für insgesamt 1.000 User benötigt. Jährlich wird im Rahmen eines "True-Up" eine mögliche Anpassung der Lizenzen zu gleichen Konditionen vorgenommen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr, wenn er spätestens 2 Monate vor Auslauf durch den Auftraggeber verlängert wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.06.2024
Ende
02.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
17 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).