AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-weite Ausschreibung: Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung nach dem TV-Fahrradleasing
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Dorsten, Dorsten
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
- Frist (Submission)
- 30.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 66114000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 420.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebots an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglich Beschäftigten werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 32 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.