AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9bbc7f06-bff3-4874-b297-ca1a2ce6ce50) · Abgerufen am 14.08.2026 23:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-234633-2026/

Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21

Notice-ID: ted-234633-2026 · Procedure-ID: 9bbc7f06-bff3-4874-b297-ca1a2ce6ce50

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ensdorf, Ensdorf
Veröffentlicht
02.04.2026
Frist (Submission)
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21 — Lieferung eines Aufbaus für einen Gerätewagen-Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21 — Lieferung der Beladung für einen Gerätewagen-Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21 — Lieferung von Rollcontainern für einen Gerätewagen-Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 - Fahrgestell

Laufzeit
9 Monate

Los 2 — Los 2 - feuerwehrtechnischer Aufbau

Laufzeit
24 Monate

Los 3 — Los 3 - feuerwehrtechnische Beladung

Laufzeit
18 Monate

Los 4 — Los 4 - Rollcontainer

Laufzeit
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
88 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).