AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BÜW - Ern. EÜ Thumenberger Weg km 4,491 Str 5903 - 3 Lose
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
- Frist (Submission)
- 12.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die bestehende Eisenbahnüberführung (EÜ) über den Thumenberger Weg befindet sich in den Stadtteilen St. Jobst / Erlenstegen in der Stadt Nürnberg im Regierungs-bezirk Mittelfranken in Bayern und liegt auf der zweigleisigen nicht elektrifizierten Strecke 5903 Nürnberg Hbf. - Schirnding bei km 4,491. Der Thumenberger Weg, kreuzt nördlich der EÜ die beiden Straßen „Äußere Sulzbacher Straße“ bzw. „Erlenstegenstraße“ und endet südlich der Brücke in der Flurstraße Direkte Zufahrtsmöglichkeiten sind durch das öffentliche Straßennetz vorhanden. Der AG stellt keine Aufgleisungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind vom BauAN selbst zu erstellen, zu unterhalten, zu betreiben und anschließend vollständig rückzubauen. Für die Ausführung der Maßnahme benötigen wir Bauüberwachungsleistungen für drei folgende Lose. Los 1 - BÜB OB/KIB: Überwachung der Umsetzung der Leistungen im Bereich konstruktiver Ingenieurbau im Zuge der Ern. der EÜ Thumenberger Weg, sowie die Leistungen des SiGeKo und Abfallmanagement Los 2 - BÜB LST: Überwachung der signaltechnischen Anpassung eines Stellwerks und Abfallmanagement Los 3 - BÜB E 50 Hz: Überwachung des Aus- und Wiedereinbaus einer Weichenheizung und Abfallmanagement
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.