AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Sportgebäude (Turnhallen und Schwimmhalle) Knetzgau Fachplanung Technische Ausrüstung, HLS + BWT – Ingenieurleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Knetzgau
- Veröffentlicht
- 11.04.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Techn. Ausrüstung HLS (HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff.): - stufenweise Beauftragung der Grundleistg. LPH 3 bis 9 für die ALG 1+2+3+7+8 - vorerst nur Stufe 2, LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Bes. Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen); Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG. Die Planung und Überwachung der notw. Demontage-/Rückbauarbeiten sind Teil der ausgeschriebenen Leistung und durch den Fachplaner zu erbringen. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen und Besonderen Leistungen, besteht nicht. Durch Voruntersuchungen und im Rahmen einer Projektskizze für die Bewerbung für das Bundesförderprogramm SJK wurden bereits Planungsleistungen Objektplanung vergleichbar LPH 1+2 erbracht, allerdings sind noch Restleistungen aus LP 2 zu erbringen. Die Einarbeitung, Prüfung und Bewertung der vorl. Vorplanung ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren. Es wird davon ausgegangen, dass mit den im VgV vorgelegten Unterlagen und Informationen die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. Hinweis: Mit Inkrafttreten der Fassung der HOAI 2021, weisen die Honorartafeln Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.