AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fachplanung Gebäudetechnik HLS ab LPh 5 für die Generalsanierung und Neubau Staatstheater Augsburg Bauteil 2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Augsburg, Augsburg
- Veröffentlicht
- 11.04.2025
- Frist (Submission)
- 02.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71315210 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Augsburg schreibt die HLS-Fachplanungsleistung (Leistungsbild § 55 HOAI) für das Bauteil 2 – Neubau Betriebsgebäude und Kleines Haus (BT 2) im Zuge der Generalsanierung des Staatstheaters Augsburg ab der LPh 5 stufenweise aus. Stufe 1 sind die Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 6 und 7) ab dem festgestellten Leistungsstand. Ergänzend werden die Einarbeitung in den Leistungsstand sowie dessen Optimierung mit Zuschlägen vergütet. Stufe 2 sind die Objektüberwachung (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9). Auf die Übertragung von Stufe 2 über die Stufe 1 hinaus besteht kein Anspruch. Die HLS-Fachplanung (Leistungsbild § 55 HOAI) für die Generalsanierung des Staatstheaters Augsburg im Bauteil 2 ist nach einem VgV-Verfahren im Jahr 2017 vergeben worden. Die Stadt Augsburg hat beschlossen, sich im Bauteil 2 vom bislang beauftragten Fachplanungsbüro zu trennen. Die Baugenehmigungen für das Betriebsgebäude ist am 05.09.2023 und für das Kleine Haus am 04.09.2023 erteilt worden. Die Entwurfsplanung ist vom Stadtrat der Stadt Augsburg beschlossen. Der aktuelle Leistungsstand der HLS-Fachplanungsleistung ist von einem Projektsteuerungsbüro festgestellt worden. Für die Einzelheiten wird auf die Projektbeschreibung, den Ingenieurvertrag und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 30.07.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.