AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/242025-2024) · Abgerufen am 28.09.2026 19:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-242025-2024/

Erbringung der baubegleitenden Ingenieurleistungen für die Sanierung der IAA Hakenkrümme in Aue und Betreuung des Objektes während des anschließenden Gewährleistungszeitraumes

Notice-ID: ted-242025-2024 · Procedure-ID: 16290ba8-59dd-40db-9659-25111ff3ac3c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wismut GmbH
Veröffentlicht
24.04.2024
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Vertragswert
283.984 €

Beschreibung

Die IAA Hakenkrümme liegt östlich der Stadt Aue, in einer ehemaligen Flussschleife des Schwarzwassers. Die IAA erstreckt sich auf das Gebiet der Städte Aue und Lauter. Im Bereich der IAA Hakenkrümme wurde seit 1947 Uranerzbergbau durch die SAG Wismut betrieben. Nach Einstellung des Bergbaus im Jahr 1952 wurde der Bereich Hakenkrümme bis 1957 als Absetzanlage für Rückstände der Uranerzaufbereitung durch die SAG/SDAG Wismut weiter genutzt. Bis Anfang der 1980er Jahre wurde die ehem. IAA als Deponie nachgenutzt. Mitte der 1970er Jahre wurden im südwestlichen Bereich der ehem. IAA drei Becken zur Fäkalienablagerung angelegt. Nach Einstellung der Nutzung als Deponie erfolgte eine Abdeckung mit Bauschutt, teilweise erfolgte eine Befestigung mit Betonplatten. Aufgrund der Nutzungsgeschichte handelt es sich bei der IAA Hakenkrümme um eine Mischaltlast. Die vorhandene Abdeckung genügt den heutigen Anforderungen an eine Sanierung nicht. In Randbereichen liegt radioaktives Material z. T. unabgedeckt. Über den Damm der IAA verläuft ein (Rad-) Wanderweg. Die eigentliche IAA ist derzeit eine Brachfläche, die vom Damm aus durch einen Zaun gegen unbefugtes Befahren gesichert ist.Sanierungsbedarf besteht aus radiologischer Sicht und aufgrund der konventionellen Altlast. Darüber hinaus sind Maßnahmen notwendig, um die Standsicherheit des Dammes langfristig zu sichern. Mit der Sanierung der IAA Hakenkrümme werden die Voraussetzungen geschaffen, damit zukünftig eine gefahrlose forstwirtschaftliche und touristische Nutzung der jetzigen Brachfläche erfolgen kann. In Vorbereitung der Sanierung werden im 1. Halbjahr 2019 erforderliche Fällarbeiten im Bereich der Sanierungsfläche und der Baustellenzufahrt durchgeführt. Parallel dazu werden in den als Biotop ausgewiesenen Flächen angetroffene Amphibien umgesiedelt. Die ab September 2019 durchzuführende Sanierung der IAA Hakenkrümme beinhaltet folgende, wesentliche Arbeitsschritte: Baufeld freimachen, inkl. Müllberäumung und Stubbenrodung; Herstellen der Baustraße; Herstellen/Einrichten des Bereiches der Baustelleneinrichtung; Abflachung des Dammes; Umlagerung von Material aus den Randbereichen in den Zentralteil der IAA; Aufbringen der Abdeckung; Bau von Gräben, Kanälen und Drainagen zur Fassung/Ableitung von unbelastetem Oberflächenwasser; Bau von Wegen mit Anbindung an das vorhandene Wegenetz; Beräumen der Baustelleinrichtung; Begrünung und Bepflanzung, inkl. anschließender 5-jähriger Pflege. Die Größe der Sanierungsfläche beträgt ca. 8,8 ha. Die Dauer der Sanierung ist lt. Planung mit ca. 2 Jahren angesetzt. Nach Abnahme der erforderlichen Bauleistungen schließt sich ein 5-jähriger Gewährleistungszeitraum an. Während dieses Zeitraumes werden Pflegemaßnahmen auf der sanierten Fläche durchgeführt. Bedingungen für ein späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung: Grundleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI), Honorarzone III, mit anrechenbaren Kosten nach Kostenberechnung (LPh 3) 2.918.960,31 Euro netto; Leistungsphasen 8-9; Besondere Leistungen: - Örtliche Bauüberwachung, - Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, - Strahlenschutztechnische Begleitung, - Überwachung von Pflegeleistungen, - Sanierungserfolgsmonitoring. Mögliche Zuschläge zu den Planungsanforderungen hat der Bieter in seinem Angebot sichtbar zu kennzeichnen. Für Bewerber mit Sitz in Deutschland: Bieter können die nach HOAI für die jeweiligen Leistungsphasen vorgesehenen Honorarsätze mit entsprechender Begründung ändern. Die Unterschreitung der Mindesthonorarsätze darf nur in Ausnahmefällen erfolgen (§ 7 Abs. 3 HOAI) und bedürfen einer Begründung des Bieters im Angebot. Bedingungslose Preisnachlässe, die zur Unterschreitung der Mindestsätze nach § 7 Abs. 1 HOAI führen, sind unzulässig.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).