AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 17:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-242975-2025/

Deponie Eiterköpfe - Neubau einer Umschlaghalle - Los 1 Tiefbau und Kanalisation

Notice-ID: ted-242975-2025 · Procedure-ID: ab7a70c5-69d6-4d12-a49c-9ef840265d5f

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel, Ochtendung
Veröffentlicht
26.03.2025
Frist (Submission)
06.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (nachfolgend kurz: AZV) betreibt nahe der Ortsgemeinden Ochtendung, Plaidt und Saffig die Zentraldeponie Eiterköpfe. Auf der Zentraldeponie wurden seit 1983 bis zum Jahr 2005 unvorbehandelte Siedlungsabfälle und hausmüllähnliche Abfälle deponiert. Infolge des Ablagerungsverbots für unbehandelte Siedlungsabfälle erfolgt seit Mitte 2005 die Ablagerung von vorwiegend mineralischen und inerten Reststoffen. Die im Verbandsgebiet gesammelten Siedlungsabfälle und andere getrennt erfasste Fraktionen werden seitdem auf dem Gelände der Deponie aus den Sammelfahrzeugen in LKW umgeladen und anschließend konzentriert in die jeweiligen Anlagen zur weiteren Abfallbehandlung transportiert. Der Abfallumschlag für den Restabfall, den Sperrabfall, Bioabfall und den Bau- und Abbruchabfall aus dem Verbandsgebiet des AZV findet derzeit auf offenen Umschlaganlagen auf dem Deponiekörper im Bereich der DA 4.1, 5 und 6 statt. Aufgrund der anstehenden Verfüllung dieser Deponieabschnitte infolge ausgehender alternativer Ablagerungsflächen müssen diese Anlagen jedoch verlagert werden. Der Abfallumschlag soll außerdem zukünftig nicht mehr im Freien, sondern eingehaust stattfinden. Hierdurch wird eine weitestgehende Reduzierung der entstehenden Emissionen gewährleistet. In Rahmen die Veränderungen in 0.A, ist eine Umschlaghalle teilweise auf dem alten Deponiekörper zu errichten. Der Großteil der im Rahmen von Los 1 durchzuführenden Leistungen findet auf dem vorh. Deponiekörper statt. Die im Bereich der neuen Umschlaghalle vorhandene Infrastruktur ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Halle nicht ausreichend. Mit ihrer Errichtung sind daher umfangreiche Tiefbau- und Infrastrukturarbeiten verbunden. Im Wesentlichen sind dies: - Umfangreiche Erdarbeiten (25.900 m³ Bodenabtrag (min. Abfälle), 10.000 m³ Auftrag (min. Abfälle + 29.000 m³ Austauschboden) - Die Errichtung einer 340 m langen, 7 m breiten asphaltierten Zufahrtsstraße zur Halle - Die Herstellung einer asphaltierten ca. 5.000 m² großen Betriebsfläche um die Halle herum - Die Errichtung einer Fahrzeugwaage für LKW mit den Maßen 14 m x 3m sowie eines automatischen Selbstbedienterminals - Die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) als Erdbecken mit 480 m³ Speichervolumen - Die Herstellung einer Versickerungsmulde mit 260 m² Fläche und 64 m³ Einstauvolumen - Ver- und Entsorgungsleitungen für verschiedene Medien (Abwasserkanäle, Lösch- und Trinkwasserversorgung, Deponiegasleitungen, Kabelschutzrohre) samt Revisionsschächten - Mehrere zwischen RRB und Versickerungsmulde geschaltete Sonderbauwerke zu Abwasserableitung und Vorbehandlung (Drosselschacht, Lamellenklärer, Beruhigungsschacht etc.) Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).