AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn, Heilbronn
- Veröffentlicht
- 14.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.022.269 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
74072 Heilbronn, Steinstr. 21a, Justizvollzugsanstalt Heilbronn, Werkstattgeb., Sanierung u. klimadienliche Maßnahmen, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI: Gebäude. Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1, 4 ,5, 6, 8 und 9. Das im Jahre 1978 errichtet Werkstattgebäude bedarf einer vollumfänglichen Sanierung. Diese beinhaltet eine Dachsanierung mit Begrünung, die Errichtung einer Dach-PV-Anlage, eine Fassadensanierung, die Erneuerung von Lüftungsanlagen inklusive der Gebäudeleittechnik, der partielle Austausch von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie eine Überarbeitung der innenliegenden Oberflächen. Das Gebäude ist auf der Nord-Ostseite in die Außenmauer inkl. Mauerkronensicherung eingebunden. Die Baumaßnahme wird stufenweise abgewickelt. Die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) belaufen sich auf rd. 12.250.000 € brutto. Der Baubeginn ist für Juli 2028 geplant. Für die Kommunikation während der Vertragsabwicklung wird die Austauschplattform PlanTeam-SPACE eingesetzt. Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABI., S.453) zu erfüllen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 29.09.2025
- Ende
- 30.11.2030
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.