AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/177316) · Abgerufen am 04.10.2026 07:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-249151-2024/

Gewässerinstandhaltung Gewässer II. Ordnung im Land Berlin - Gewässerinstandhaltung II. Ordnung Pankow 2024-2027

Notice-ID: ted-249151-2024 · Procedure-ID: 3c009ff0-601b-45bb-be7f-9e0632324ab7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin
Veröffentlicht
26.01.2024
Frist (Submission)
08.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90600000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Bezirk Pankow sind 34 Fließgewässer und durchflossene Seen mit insgesamt ca. 77 km Lauflänge und rd. 35.000 m2 Wasserfläche einmal pro Woche zu reinigen, einmal im Jahr zu krauten, die Sohlen der Fließgewässer einmal im Jahr zu räumen, einmal im Monat Schächte auf Verkehrssicherheit zu prüfen, einmal im Jahr eine Bauwerkskontrolle der Schächte durchzuführen, Bäume und Sträucher zu beschneiden und Bäume zu fällen, um den Anforderungen der Verkehrssicherheit nachzukommen. Weiterhin fallen Reparaturarbeiten meist an Zäunen, Schildern und Pflasterungen an.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
79 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).