AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=546297) · Abgerufen am 02.10.2026 17:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-258840-2024/

Handyparken - Bereitstellen der Möglichkeit Parkgebühren per Mobiltelefon zu entrichten mit einer Laufzeit von 36 Monaten

Notice-ID: ted-258840-2024 · Procedure-ID: b9cb70b1-2ae7-4b0e-aa3a-1976c86cddab

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Magdeburg
Veröffentlicht
02.04.2024
Frist (Submission)
27.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
428.400 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Im Stadtgebiet Magdeburg sind derzeit 288 Parkscheinautomaten (PSA) installiert, an denen es die Möglichkeit gibt mit Bargeld oder dem Handyparken ein Ticket zu lösen. Das Handyparken soll im gesamten Stadtgebiet, mit etwa 5.745 Parkplätzen, weiter dauerhaft fortgeführt werden. Die Bewirtschaftung in diesem Gebiet ist bezüglich der gebührenpflichtigen Zeiten und der Höchstparkdauer einheitlich. Das Verfahren soll vom Handyparken-Anbieter unter Nutzung der derzeitigen Rufnummern und deren Infrastruktur z. B. Hinweisschilder etc. fortgesetzt werden, um den Bürger/-innen einen höchstmöglichen Komfort in Bezug auf die Rufnummern zu bieten. Die Gebührenentrichtung soll weiterhin nicht nur mittels einer SMS möglich sein, sondern auch über eine entsprechende Applikation (App) für Smartphones, die das Betriebssystem Android und iOS unterstützt, erfolgen. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass das Geschäftsmodell der Anbieter für die Nutzer attraktiv, leicht verständlich und registrierungsfrei sowie für die Stadt einfach handhabbar, transparent und kostengünstig ist.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
189 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).