AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19d95273899-3baa6682f484ca32) · Abgerufen am 17.08.2026 13:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-267444-2026/

Beschaffung eines Gerätewagens Logistik 1 (GW-L1) für die Feuerwehr der Gemeinde Schwieberdingen

Notice-ID: ted-267444-2026 · Procedure-ID: 47ff2cd8-8d73-47a2-9ccb-5f7315e81bd5

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schwieberdingen, Schwieberdingen
Veröffentlicht
16.04.2026
Frist (Submission)
19.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Fahrgestells und feuerwehrtechnischer Aufbau eines Gerätewagens-Logistik (GW-L1) mit Allradantrieb nach EN 1846, DIN 14555-21, Massenklasse III nach DIN SPEC 145021-1 in der jeweils gültigen aktuellen Fassung. — Lieferung einer Beladung für einen Gerätewage-Logistik (GW-L1) nach DIN 14555-21 und erweiterte Beladung nachörtlichen Bedürfnissen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Teil1 Fahrgestell+Teil2 feuerwehrtech. Aufbau

Erfüllungsort
Gemeinde Schwieberdingen

Los 2 — Feuerwehrtechnische Beladung

Erfüllungsort
Schwieberdingen

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).