AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f39c154b7-3cf0dbcdcb13932f&) · Abgerufen am 07.08.2026 01:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-268143-2024/

Stadt Bad Wörishofen: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen

Notice-ID: ted-268143-2024 · Procedure-ID: 4e45f78b-5af0-4699-a1f6-60ea9422b71b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Wörishofen, Bad Wörishofen
Veröffentlicht
02.05.2024
Frist (Submission)
03.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Bad Wörishofen, Landkreis Unterallgäu, Bayern, beschafft für Schüler die Fahrten zur und von der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule Bad Wörishofen ab dem 10.09.2024 für das Schuljahr 2024/2025 Beförderungsleistungen im freigestellten Busverkehr für vier Jahre, also bis zum Schuljahr 2027/2028. Der Auftraggeber verfügt über eine einmalige, einseitige, einjährige Verlängerungsoption für das nächste Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens am 01.06. des Jahres, das dem Verlängerungsjahr vorausgeht, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist, also am 01.06.2028 für das Schuljahr 2028/2029.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.09.2024
Ende
31.07.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).