AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0282f77f-526c-45fd-bc27-0b91b4df809c) · Abgerufen am 21.08.2026 18:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-26859-2025/

Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen für die Justizbehörden in Schwaben

Notice-ID: ted-26859-2025 · Procedure-ID: 33508fcd-f2b2-4045-897d-768866ee0f0d

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München, München
Veröffentlicht
12.12.2024
Frist (Submission)
24.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64121100 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere • Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit, • Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens, • Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
127 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).