AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 20:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-269235-2025/

Programmierbare Schließanlagen für technische Bauten

Notice-ID: ted-269235-2025 · Procedure-ID: adfe2544-80d3-4dce-8d51-831c0268e3db

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Stammdaten

Auftraggeber
e-netz Südhessen AG, Darmstadt
Veröffentlicht
25.04.2025
Frist (Submission)
22.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
44221200 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1: e-netz Südhessen AG Los 2: ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für "Programmierbare Schließanlagen für technische Bauten" für zwei Konzerntöchter der ENTEGA AG. Die e-netz Südhessen AG bietet ihren Kunden als nachhaltig-zukunftsorientierter Energie- und Infrastrukturdienstleister umfassende Lösungen, kurze Wege und eine effiziente und regionale Struktur. Denn zufriedene Kunden sind unser Antrieb. Die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG betreibt seit 1989 im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt die zwei Darmstädter Klärwerke. Mit modernster umweltschonender Klärtechnik sorgen wir dafür, dass die Abwässer der Stadt klar und sauber in Bäche und Flüsse gelangen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).