AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 21:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-269601-2026/

2026-0227 Rahmenvertrag über Reinigungsleistungen für Klärwerksbecken im Stadtgebiet Duisburg Laufzeit drei Jahre

Notice-ID: ted-269601-2026 · Procedure-ID: 53d403a9-d41f-4431-814a-d7e8487b9fb1

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Stammdaten

Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, Duisburg
Veröffentlicht
20.04.2026
Frist (Submission)
01.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.513.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen auf den Kläranlagen in Duisburg einige Becken zu entleeren und zu reinigen. Die Entsorgung des Materials ist Sache des Auftragnehmers und mit einem Entsorgungsnachweis (Wiegeschein) zu belegen. Auf den Nachweisen muss die WBD als Erzeuger eingetragen sein: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Kläranlage Duisburg - Hochfeld Liebigstraße 5 47053 Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Kläranlage Duisburg - Huckingen Kaiserswerther Straße 170 47259 Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Kläranlage Duisburg - Vierlinden Kaiserstraße 283 47178 Duisburg

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).