AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 20:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-271617-2026/

Bewachungsleistungen Schweriner - Umland

Notice-ID: ted-271617-2026 · Procedure-ID: 51a26467-2cb5-4bfc-8a86-b7a9aff1e04b

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin, Schwerin
Veröffentlicht
17.04.2026
Frist (Submission)
21.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bewachungsleistungen für besonders schutzbedürftige Liegenschaften. Los 1: bewaffnete 24/7-Objektsicherung mit zwei Sicherheitskräften je Schicht. Los 2: bewaffnete Bewachungs- und Sicherungsleistungen teilweise 24/7 sowie außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeiten.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — LKA und ZA Rampe

Erfüllungsort
Leezen

Los 2 — MZB Jessenitz und LBPK Wanzlitz

Erfüllungsort
Schwerin

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
29.02.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).