AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeplattform.charite.de?tid=49f9d5062651f624c8d6103883246016) · Abgerufen am 15.08.2026 09:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-273566-2026/

Mietvertrag über zwei Bandspülmaschinen inkl. Full-Service-Vertrag

Notice-ID: ted-273566-2026 · Procedure-ID: 6f97c6c0-10bc-4637-9b13-41aabf5b1b20

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Stammdaten

Auftraggeber
Charité CFM Facility Management GmbH, Berlin
Veröffentlicht
15.03.2026
Frist (Submission)
30.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39221100 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Charité CFM Facility Management GmbH, die Tochter der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), schreibt einen Mietvertrag über zwei Bandspülmaschinen inkl. Full-Service-Vertrag für die Tablett-Besteck- und Geschirrspülmaschine/Mehrtank-Bandtransport-Spülmaschinen am Standort Campus Virchow-Klinikum (CVK) für einen Zeitraum von 60 Monaten aus. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).