AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJVMARV/documents) · Abgerufen am 10.08.2026 15:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-274254-2026/

Zentralisierung der Abwasser- und Schlammbehandlung in der VG Ransbach-Baumbach - Anbindung Teichkläranlagen

Notice-ID: ted-274254-2026 · Procedure-ID: fe79a4c8-609c-4a87-9ae3-7000d6632b86

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, Ransbach-Baumbach
Veröffentlicht
21.04.2026
Frist (Submission)
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Ransbach Baumbach betreibt zur Reinigung des anfallenden Abwassers aus den jeweiligen Einzugsgebieten neben der Hauptkläranlage Hundsdorf (Ausbaugröße 17.250 EW) u. a. die mechanisch-biologische Kläranlage Haiderbach (Ausbaugröße 3.000 EW) sowie die beiden Teichkläranlagen Sessenbach (Ausbaugröße 900 EW) und Wirscheid (Ausbaugröße 400 EW). Es ist vorgesehen, die Kläranlage Hundsdorf zukünftig als zentrale Anlage zur Behandlung des Klärschlamms aller von der VG betriebenen Kläranlagen zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Ausbaumaßnahmen (u. A. Umstellung der Verfahrensführung auf Schlammfaulung) befinden sich derzeit bereits in der Planung. Die Planung der weiteren Zentralisierungsmaßnahmen (Umbauarbeiten auf der KA Haiderbach; Anschluss der Teichkläranlagen Wirscheid und Sessenbach an die KA Hundsdorf) werden in getrennten Fachlosen ausgeschrieben. Gegenstand dieses Loses ist der Anschluss der Teichkläranlagen Sessenbach und Wirscheid an die KA Hundsdorf. Die nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Abwasserreinigung genügenden Teichkläranlagen Sessenbach und Wirscheid sollen an die Kläranlage Hundsdorf angeschlossen werden. Hierzu ist es vorgesehen, das Abwasser von Sessenbach mittels Pumpstation mit anschließender Druckrohrleitung bis zum Standort der TKA Wirscheid zu fördern. Die Druckleitung endet hier im Pumpensumpf der ebenfalls neu zu bauenden Pumpstation Wirscheid. Anschließend wird das Abwasser von Sessenbach und Wirscheid über eine gemeinsame Pumpleitung zur KA Hundsdorf gefördert. Hierzu sollen folgende wesentlichen Maßnahmen geplant werden: --- a) auf dem Altstandort Sessenbach: Zur Auflassung der TKA Sessenbach ist eine Anpassung der Mischwasserbehandlung erforderlich. Hierzu soll ein neues Regenüberlaufbecken mit einem Behandlungsvolumen von 60 m³ gebaut werden. Das anfallende Abwasser wird dann mittels Pumpstation und einer anschließenden, rd. 2.600 m langen Druckrohrleitung bis zum Altstandort der TKA Wirscheid gefördert. --- b) auf dem Altstandort KA Wirscheid: Zur Auflassung der TKA Wirscheid ist keine Anpassung der Mischwasserbehandlung erforderlich. Zur Weiterleitung des Abwassers von Sessenbach und Wirscheid wird eine gemeinsame Pumpstation mit einer anschließenden, rd. 4.600 m langen Druckrohrleitung bis zur KA Hundsdorf vorgesehen. Die Ausführung der Pumpstation erfolgt analog zur Pumpstation Sessenbach. Nach Fertigstellung werden die beiden Teichkläranlagen stillgelegt und renaturiert.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).