AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 18:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-274276-2026/

Planungsleistung Biogaseinspeiseanlage und Rückspeiseanlage

Notice-ID: ted-274276-2026 · Procedure-ID: e3509beb-8ed3-439e-8117-106d7f230a39

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Stammdaten

Auftraggeber
MVV Netze GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
21.04.2026
Frist (Submission)
19.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die MVV Netze GmbH plant die Errichtung einer Biogas-Einspeiseanlage (BGEA) im Netzgebiet Waghäusel. Ziel ist die Einspeisung von aufbereitetem Biogas (Biomethan) in das Gasnetz der MVV. Da das vorhandene Netz die volle Einspeisemenge nicht aufnehmen kann, wird zusätzlich eine Rückspeiseanlage (RSA) realisiert, um die Differenzmengen in das vorgelagerte Transportnetz von terranets BW zurückzuspeisen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Planung und Projektierung beider Anlagen, einschließlich Anschlusskonzepte, Verfahrens- sowie Mess- und Regeltechnik, Elektrotechnik und Außenanlagen. Bestandteil sind auch die Genehmigungs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Abstimmung mit den beteiligten Netz- und Anlagenbetreibern

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).