AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 13:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-277120-2026/

Deutschland – Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes – Produktion von Mailings und Lettershopleistungen für das Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit

Notice-ID: ted-277120-2026 · Procedure-ID: ba46696c-2291-407c-b294-fa8dc10fd38e

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Stammdaten

Auftraggeber
Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch — AOK Baden - Württemberg — AOK Bayern - Die Gesundheitskasse — AOK Bremen/Bremerhaven — AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen — AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen — AOK Nordost - Die Gesundheitskasse — AOK NordWest - Die Gesundheitskasse — AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen — AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse — AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Veröffentlicht
23.04.2026
Frist (Submission)
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79800000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätzter Wert
1.869.591 €

Beschreibung

Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von zehn AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag mit Lettershopleistungen für das Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" aus. Gesucht wird ein Dienstleister für die Produktion, inklusive Druck und Weiterverarbeitung, Datenverarbeitungsleistungen, Datenübertragungen für die Erzeugung von E-Mail-Templates sowie Postauflieferungen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).