AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/38090) · Abgerufen am 03.10.2026 20:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-279383-2024/

Raumlufttechnische Anlagen

Notice-ID: ted-279383-2024 · Procedure-ID: afc22e99-4fb9-4a7c-9448-0c77df63bef4

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
10.05.2024
Frist (Submission)
03.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- 2 x Kastengerät mit WRG mit 29.200 und 6.000 m³/h - 3 x Decken-Kompaktgeräte mit 1.400 m³/h - Klima-Multisplit mit 3 Innengeräten 28 kW - 3 x Klima-Splitgeräte mit 3,5 kW - ca. 2.500 m² Rechteckkanäle inkl. Formstücke bis 3.000 mm - ca. 1.000 m Wickelfalzrohr bis DN 250 - Lüftungsturm aus Edelstahl, Durchmesser 1,5 m, Höhe 5 m - ca. 90 Brandschutzklappen, 20 Mineralwolleschalldämpfer ca. 140 Volumenstromregler, ca. 200 m Schlitzauslässe - 2 x Küchen-Ablufthauben mit 2.500 m³/h aus Edelstahl - ca. 300 m² Kältedämmung, ca. 1.000 m² WD/MiWo - Diverse Luftauslässe, Dachdurchführungen etc.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2024
Ende
27.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).