AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 07:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-281514-2025/

Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehren, Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung

Notice-ID: ted-281514-2025 · Procedure-ID: d0210ed7-8596-4de9-888d-7846102f445c

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Daun, Daun
Veröffentlicht
30.04.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
117.346 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Energetische Sanierung der Mehrzweckhalle Mehren, Los 2: Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung HLS und Elektro Die Verbandsgemeinde Daun ist Trägerin der Mehrzweckhalle Mehren und plant die energetische Sanierung der Sporthalle mit Mehrzweckbereich über eine Fördermaßnahme. Die Mehrzweckhalle der Ganztagsgrundschule Mehren hat die Anschrift Kapellenstraße 13, in 54552 Mehren. Die Gesamtkosten der energetischen Sanierung belaufen sich voraussichtlich auf: KG 300 Bauwerk, Baukonstruktion 595.000,00 EUR (netto) KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen 385.000,00 EUR (netto)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.12.2033

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).