AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a96b9205-602f-4b6f-a43f-865290c10e41) · Abgerufen am 19.08.2026 04:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-282517-2026/

VgV Mering - Ersatzneubau Freibad - Architekt

Notice-ID: ted-282517-2026 · Procedure-ID: a96b9205-602f-4b6f-a43f-865290c10e41

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Mering, Mering
Veröffentlicht
23.03.2026
Frist (Submission)
30.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Zuge der geplanten Sanierung bzw. der vorgesehenen Ersatzneubauten soll am Standort Mering ein modernes Freibad nach dem aktuellen Stand der Technik entstehen. Aufgrund der sehr langen Nutzungsdauer der bestehenden Anlage (Baujahr 1954) ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der vorhandenen Bausubstanz nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähig ist und durch Neubauten ersetzt werden muss. Das Vorhaben ist daher im Wesentlichen als Ersatzneubau des Freibads Mering zu verstehen. (Eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung finden Sie als Anlage in den Bewerbungsunterlagen)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.12.2033

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).