AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe von Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinde Weilerswist
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Weilerswist, Weilerswist
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
- Frist (Submission)
- 28.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Los 1: Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Reinigungsleistungen für die Schulen und Sport- / Turnhallen der Gemeinde Weilerswist - im Folgenden AG genannt. Die Objekte befinden sich an unterschiedlichen Standorten (siehe Anlage B0 Objektübersicht). Die folgenden Leistungen sind Bestandteil: - Unterhaltsreinigung - Grundreinigungen (bedarfsweise) - Sonderreinigungen (bedarfsweise) Schmutzfangmattenservice Die Gemeinde Weilerswist möchte diese Leistungen an allen Objekten einheitlich ausschreiben. Hierzu sind die anfallenden Leistungen zusammengetragen und in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst worden. Alle zu reinigenden Flächen und zu erbringenden Serviceleistungen sind erfasst und mit einem der Nutzung entsprechenden Reinigungsstandard und -zyklus bzw. Intervall und Qualitätsstandard hinterlegt. Die Schulen und deren zugehörige Gebäude sind ein- und mehrgeschossige Bauten mit einer Vielzahl verschiedener Einrichtungen, Bodenbelägen und Oberflächen. Innerhalb der Objekte sind hauptsächlich folgende Raumgruppen vorhanden: Klassenzimmer, Fachbereichsräume (Biologie, Physik, Chemie), Lehrerzimmer, Büroräume, Unterrichtsvorbereitungsräume, Verkehrsflächen, Treppenhäuser, WC-Anlagen. Los 2: Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Reinigungsleistungen für Objekte der Gemeinde Weilerswist - im Folgenden AG genannt. Die Objekte befinden sich an unterschiedlichen Standorten (siehe Anlage B0 Objektübersicht). Die folgenden Leistungen sind Bestandteil: - Unterhaltsreinigung - Grundreinigungen (bedarfsweise) - Sonderreinigungen (bedarfsweise) Das Los 2 umfasst die folgenden Objektarten: - Verwaltungsgebäude - Trauerhallen - Feuerwehren und Bauhof - Asylunterkünfte Durch die unterschiedlichen Nutzerbedarfe und Objektarten sowie den hohen repräsentativen Ansprüchen bestehen hohe Anforderungen an die Reinigungsqualität. Die Erbringung der Reinigungsdienstleistungen ist darauf, unter der Berücksichtigung der Aspekte Reinigungsqualität und Werterhalt, vom AN abzustimmen. Eine hohe Eigenverantwortung zur bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung wird vom AG als zwingend erwartet. Die Gemeinde Weilerswist möchte diese Leistungen an allen Objekten bedarfsgerecht ausschreiben. Hierzu sind die anfallenden Leistungen zusammengetragen und in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst worden. Die zu reinigenden Flächen und zu erbringenden Serviceleistungen sind erfasst und mit einem der Nutzung entsprechenden Reinigungsstandard und -turnus sowie Qualitätsstandard hinterlegt. — Los 1: Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Reinigungsleistungen für die Schulen und Sport- / Turnhallen der Gemeinde Weilerswist - im Folgenden AG genannt. Die Objekte befinden sich an unterschiedlichen Standorten (siehe Anlage B0 Objektübersicht). Die folgenden Leistungen sind Bestandteil: - Unterhaltsreinigung - Grundreinigungen (bedarfsweise) - Sonderreinigungen (bedarfsweise) Schmutzfangmattenservice Die Gemeinde Weilerswist möchte diese Leistungen an allen Objekten einheitlich ausschreiben. Hierzu sind die anfallenden Leistungen zusammengetragen und in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst worden. Alle zu reinigenden Flächen und zu erbringenden Serviceleistungen sind erfasst und mit einem der Nutzung entsprechenden Reinigungsstandard und -zyklus bzw. Intervall und Qualitätsstandard hinterlegt. Die Schulen und deren zugehörige Gebäude sind ein- und mehrgeschossige Bauten mit einer Vielzahl verschiedener Einrichtungen, Bodenbelägen und Oberflächen. Innerhalb der Objekte sind hauptsächlich folgende Raumgruppen vorhanden: Klassenzimmer, Fachbereichsräume (Biologie, Physik, Chemie), Lehrerzimmer, Büroräume, Unterrichtsvorbereitungsräume, Verkehrsflächen, Treppenhäuser, WC-Anlagen. Los 2: Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Reinigungsleistungen für Objekte der Gemeinde Weilerswist - im Folgenden AG genannt. Die Objekte befinden sich an unterschiedlichen Standorten (siehe Anlage B0 Objektübersicht). Die folgenden Leistungen sind Bestandteil: - Unterhaltsreinigung - Grundreinigungen (bedarfsweise) - Sonderreinigungen (bedarfsweise) Das Los 2 umfasst die folgenden Objektarten: - Verwaltungsgebäude - Trauerhallen - Feuerwehren und Bauhof - Asylunterkünfte Durch die unterschiedlichen Nutzerbedarfe und Objektarten sowie den hohen repräsentativen Ansprüchen bestehen hohe Anforderungen an die Reinigungsqualität. Die Erbringung der Reinigungsdienstleistungen ist darauf, unter der Berücksichtigung der Aspekte Reinigungsqualität und Werterhalt, vom AN abzustimmen. Eine hohe Eigenverantwortung zur bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung wird vom AG als zwingend erwartet. Die Gemeinde Weilerswist möchte diese Leistungen an allen Objekten bedarfsgerecht ausschreiben. Hierzu sind die anfallenden Leistungen zusammengetragen und in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst worden. Die zu reinigenden Flächen und zu erbringenden Serviceleistungen sind erfasst und mit einem der Nutzung entsprechenden Reinigungsstandard und -turnus sowie Qualitätsstandard hinterlegt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 2 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.