AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kooperationsschule Brauhausstraße Chemnitz / Los 02 - Objektplanung Freianlagen 2. BA
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Chemnitz, Chemnitz
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- Frist (Submission)
- 02.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Chemnitz plant die Erweiterung der Kooperationsschule, Brauhausstraße 16 in 09111 Chemnitz. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 für den 2. Bauabschnitt der Außenanlagen (siehe Anlage 9 - Gesamtkonzept mit Grenze 2. BA des Architekten-/Ingenieurvertrags). Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Architekten-/Ingenieurvertrag mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Zuschlag werden die Leistungsphasen 1 - 3 der Objektplanung Freianlagen für den 2. Bauabschnitt einschließlich der Besonderen Leistungen Mitwirken bei der Fördermittelbeantragung, -abrechnung und Erstellung des Verwendungsnachweises (LPH 3 - 8) sowie Kostenberechnung nach Gewerken in LPH 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen einschließlich der zugehörigen Besonderen Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht. Kostenschätzung: Außenanlagen 2. BA: KG 500 mit 1.639.500,00 EUR netto
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 21.07.2025
- Ende
- 30.11.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 37 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.