AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7RFU5/documents) · Abgerufen am 06.08.2026 05:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-286066-2026/

Sanierung und Erweiterung Jahnschule Diepholz - Erneuerung einer Aufzugsanlage

Notice-ID: ted-286066-2026 · Procedure-ID: 00daef82-1558-4a0f-9352-7a70d5b0dc75

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Diepholz - FD 65 Liegenschaften, Diepholz
Veröffentlicht
24.04.2026
Frist (Submission)
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Jahnschule Diepholz, soll eine Aufzugsanlage im Bestand ersetzt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Demontage der bestehenden Anlage sowie die Lieferung und Montage eines neuen Aufzugs. Leistungsumfang: Demontage der vorhandenen Aufzugsanlage Fabrikat Tepper, Baujahr 1997, Tragkraft 1.000kg, 3 Haltestellen, Hydraulikaufzug. Lieferung und Montage eines neuen maschinenraumlosen Seilaufzuges, 3 Haltestellen, Förderhöhe 7,25m, Tragkraft 1.000 kg, Ausstattung barrierefrei.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.12.2026
Ende
19.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).