AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 07:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-286123-2026/

Herstellung und Lieferung eines Bergungs-ROV Systems für die Bergung von auf dem Meeresboden befestigten ozeanographischen Verankerungen in eisbedeckten Ozeanen

Notice-ID: ted-286123-2026 · Procedure-ID: 68ee0d71-d4de-4372-a858-423b73ee41ab

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Stammdaten

Auftraggeber
Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Bremerhaven
Veröffentlicht
25.04.2026
Frist (Submission)
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35512400 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bestandteil im Rahmen dieses Verfahrens ist die Herstellung und Lieferung eines Bergungs-ROV Systems, einschl. Einrichtung, Funktionstest und abschließender Abnahme. Für die Bergung von auf dem Meeresboden befestigten ozeanographischen Verankerungen in eisbedeckten Ozeanen soll in unserer Sektion Physikalische Ozeanographie ein „Bergungs-ROV“ (ROV = Remotely Operated Vehicle) angeschafft werden. Dieses ROV soll es uns ermöglichen, die Gefahr des Verlustes von teuren Geräten an diesen Verankerungen zu minimieren.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Bremerhaven

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).