AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4H3TAVQ/documents) · Abgerufen am 01.09.2026 04:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-286176-2025/

Druck BGHM-Wandkalender

Notice-ID: ted-286176-2025 · Procedure-ID: fde0f69f-1098-4d7f-bed2-bf38c8e385a3

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz
Veröffentlicht
30.04.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79820000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
281.520 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Maximal sind während der 2 Vertragsjahre 132.000 Kalender zu fertigen und zu versenden. Hiervon werden mindestens 69.000 Kalender als Mindestabnahmemenge im ersten Produktionsjahr abgerufen. Als Vertragsbeginn ist das Datum des Feststehens des Zuschlages (Zuschlagserteilung) vorgesehen. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 147.760,00 Euro netto, für die gesamte Vertragslaufzeit wird ein Auftragsvolumen von 281.520,00 Euro netto geschätzt. Aus Nachhaltigkeitsgründen sind Eurotauschpaletten zu verwenden. Diese sind der Auftraggeberin kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.10.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).