AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau 6-gruppige KiTa Obing - Objektplanung Gebäude
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Obing, Obing
- Veröffentlicht
- 30.04.2025
- Frist (Submission)
- 02.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 327.224 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Obing beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte für 6 Kindergartengruppen auf einem gemeindeeigenen Grundstück. Dazu soll auf dem östlich an die bisherige Kinderkrippe angrenzenden Grundstück eine neuer Kindergarten gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Bereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Der Oberfeldweg ist in den Geltungsbereich mit aufgenommen, um die Erschließung des geplanten Gebäudes sicherzustellen. Die Gestaltungssatzung der Gemeinde Obing ist einzuhalten. Eine Einfügung in das Ortsbild ist gewünscht. Gemäß Bebauungsplan gelten folgende Festsetzungen: GRZ 0,4; maximal zulässige Geschosszahl von zwei Geschossen; maximale Wandhöhe 7,5m. Eine Ausgabeküche und ein Speiseraum sind erforderlich. Die Essenszubereitung ist nicht vorgesehen, da dieses über Anlieferung gelöst ist. Derzeit wird von einem Gebäude mit Gruppenräumen auf zwei Geschossen ausgegangen. Es soll eine kostengünstige und energieeffiziente und zudem leicht bedienbare Bauweise realisiert werden. Es ist noch nicht entschieden, ob der Kindergarten in Holz- oder Massivbauweise errichtet werden soll. Ein Baugrundgutachten aus dem Jahr 2016 ist vorhanden. Das Vorhaben soll mit Mitteln des Freistaates Bayern gefördert werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.07.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.