AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung -B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- -B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- Planung Verkehrsanlagen LPH3 – LPH5 § 47 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung, Darmstadt
- Veröffentlicht
- 26.04.2026
- Frist (Submission)
- 27.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.314.800 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß HOAI.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2026
- Ende
- 30.06.2033
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).