AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 02:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-289034-2026/

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung -B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- -B38 Ortsumgehung Groß-Bieberau- Planung Verkehrsanlagen LPH3 – LPH5 § 47 HOAI

Notice-ID: ted-289034-2026 · Procedure-ID: 6a460dc9-1ec0-4729-9ff2-4c6c2e2cfe04

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung, Darmstadt
Veröffentlicht
26.04.2026
Frist (Submission)
27.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.314.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß HOAI.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
30.06.2033

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).