AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYT3PGZ49Q/documents) · Abgerufen am 03.09.2026 04:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-289442-2026/

bonnorange AöR - Beauftragung von Reinigungsleistungen für Spielplätze, Grünflächen und Verkehrsgrün

Notice-ID: ted-289442-2026 · Procedure-ID: 55ca2b02-d565-4445-b96a-58584ddb98b9

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Stammdaten

Auftraggeber
bonnorange AöR, Bonn
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90610000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).