AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
bonnorange AöR - Beauftragung von Reinigungsleistungen für Spielplätze, Grünflächen und Verkehrsgrün
Stammdaten
- Auftraggeber
- bonnorange AöR, Bonn
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- Frist (Submission)
- 05.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90610000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren. — Kleinere Mengen wilder Müll sind grundsätzlich zu entsorgen, größere Ablagerungen (wilde Müllkippen sowie unverhältnismäßige Verschmutzungen nach Großveranstaltungen) sind der bonnorange AöR zu melden. Es wird dann vom Auftraggeber im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Maße die bonnorange AöR unterstützend tätig wird. Im Sichtbereich der zu reinigenden Objekte und / oder zu leerenden Abfallbehälter sind auf den angrenzenden öffentlichen Flächen die Verkehrssicherheit gefährdender Unrat / Abfall unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Auch bei Schnee und Eis ist die Reinigung fortzuführen. Dabei ist grundsätzlich der sichtbare Abfall auf dem Schnee / Eis zu beseitigen und die Abfallbehälter sind zu leeren.
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 31.01.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.