AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 21:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-290570-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Konstruktive und Betriebstechnische Nachrüstung B10 Lehrer-Tal-Tunnel

Notice-ID: ted-290570-2025 · Procedure-ID: ec5c0e49-db72-41ec-8c2e-bed1685425b8

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Zentrale Vergabestelle SBV
Veröffentlicht
06.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Im Rahmen der Bauwerkserhaltung soll der 2 Röhrige B10 Lehrertal-Tunnel mit einer Länge von 410m bis 2029 komplett Konstruktiv und Betreibstechnisch saniert bzw. nachgerüstet werden. DasTunnelbauwerk hat 2 Fahrstreifen in jeder Röhre.Gegenstand des zu vergebenden Vertrags ist, die genehmigungsreife Entwurfsplanung, erstellen der Ausführungs-planung und Ausschreibungsunterlagen, Mitwirkung bei der Vergabe und die Bauüberwachung LPH 1bis 8 gem. HOAI. Während der gesamten Sanierungszeit bleibt eine Röhre unter Verkehr. Zu Beginn ist der Tunnel komplett zu scannen und mit Hilfe der Bestandsunterlagen in einem 3 D-Modell darzustellen. Die Planungen erfolgen auf Basis des 3 D-Modelles und nach RAB-Ing u. ZTV-Ing. Die Fahrtrichtung von der Autobahn kommend Richtung Ulm ist ab 01/2026 gesperrt. Der sichere Tunnelbetrieb (24/7) für die Fahrtrichtung Ulm Richtung Dornstadt Autobahn ist vom Generalplaner zu verantworten und mit den BOS Kräften für jede Phase der Sanierung abzustimmen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).