AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 11:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-291348-2024/

Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – BESCHAFFUNG EINES INTEGRIERTEN MEDIKATIONSMANAGEMENTSYSTEMS (KHZG - FTB 5)

Notice-ID: ted-291348-2024 · Procedure-ID: 8e282aa9-21b4-4b1c-991e-42c36703f07f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Bayreuth GmbH
Veröffentlicht
17.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
755.262 €

Beschreibung

Beschaffung eines integrierten Medikationsmanagementsystems (KHZG - FTB 5) Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung und Implementierung einer Softwarelösung für die Einführung eines digitalen (integrierte) Medikationsmanagementsystems inkl. der dafür erforderlichen Dienstleistungen, Schulungen und einer Softwarewartung. Alle Lösungen müssen nahtlos in das existierende Krankenhausinformationssystem (KIS) integriert werden. D.h. die Patientenstammdaten, Terminbuchungsdaten und weitere erfasste Daten (z.B. Anamnesedaten) können strukturiert zwischen den Lösungen und den Systemen des Auftraggebers bidirektional ausgetauscht werden. Die Anbindung an weitere (klinische) Systeme wird ebenfalls angestrebt. Die Daten und Dokumente müssen sowohl im Archivsystem (HYD-Media) abgelegt werden, als auch auf einer internen Datenbank als Rohdaten gespeichert werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Lösungen in Form unternehmensweiter Lizenzen für den Einsatz im Klinikum zu beschaffen. Das Klinikum Bayreuth setzt ein KIS der Firma Dedalus als führendes System ein.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Dedalus HealthCare GmbH
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).