AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Modernisierung und Erweiterung Kurt-Biedermann-Schule, Leipzig
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Leipzig, Amt für Schule, Leipzig
- Veröffentlicht
- 17.05.2024
- Frist (Submission)
- 21.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt), 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Bereitstellung eines internetbasierten Projektraumes gemäß Vertragsmuster § 3 (2.5) (siehe Anlage B); - Belegungsplanung Möblierung (Darstellung von Möblierungsvorschlägen im Grundriss zum Nachweis der Raumnutzung); - LPH 2: Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen; - LPH 2: Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, z.B. Visualisierungen bzw. perspektivische Darstellungen (max. drei Visualisierungen gesamt); - LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt. - LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern, 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 4; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 (Grundleistungen); - Fachraumplanung: Optionale Leistung zur Planung der Fachunterrichtsräume Biologie, Physik, Chemie, Werken gemäß Raumprogramm. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt), 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Bereitstellung des internetbasierten Projektraumes gemäß Vertragsmuster § 3 (2.5) (siehe Anlage B); - LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form; 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 5 bis 9; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 5 bis 7 (Grundleistungen); - Fortführung der Fachraumplanung: Optionale Leistung zur Planung der Fachunterrichtsräume Biologie, Physik, Chemie, Werken gemäß Raumprogramm. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. der Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): 303.867,18. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: Projektleiter; Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter; für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von der Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen. — Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt); 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung); 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt); Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt); 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen; - LPH 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen; 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag sowie der Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III; Anrechenbare Kosten KG 300 ( EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): 167.126,95. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter; - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter. für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen. — Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI (ALG 1 bis 3, 8) über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches; - LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung; 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. der Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: ALG 1, 2, 3: II; Honorarzone ALG 8: III; Anrechenbare Kosten (KG 410, EUR netto): 510.958,99; Anrechenbare Kosten (KG 420, EUR netto): 825.395,29; Anrechenbare Kosten (KG 430, EUR netto): 432.349,92; Anrechenbare Kosten (KG 480, EUR netto): 157.218,15; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): entfällt. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter; - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter; für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von der Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen. — Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI (ALG 4 und 5) über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird.; - LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt), 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches; - LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. der Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4 und 5: II; Anrechenbare Kosten (KG 440, EUR netto): 1.297.049,75; Anrechenbare Kosten (KG 450, EUR netto): 235.827,23; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): entfällt. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter; - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter; für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von der Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B4 zu entnehmen. — Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 4: Entwässerungsgesuch mit Überflutungsnachweis; - Koordinierte Leitungsplanung, Bestand und Neuanlage. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. die Anlage 8 hierzu verwiesen. Honorar: Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: IV; Anrechenbare Kosten, KG 500 (EUR netto): 1.230.588,24; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto) (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben): entfällt. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche von der Auftraggeberin nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den: - Projektleiter; - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter; für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen der Auftraggeberin und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden von der Auftraggeberin dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.12.2024
- Ende
- 31.05.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.06.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.