AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Büroeinrichtung 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS Bayern, Würzburg
- Veröffentlicht
- 07.04.2025
- Frist (Submission)
- 14.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.308.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 1.529.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern für die nachfolgenden genannten Teilnehmenden Einrichtungen den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Belieferung inkl. Montage und Betriebsbereiter Übergabe von Büroeinrichtung gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens. Die teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen sind: - Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Hochschule für Musik Würzburg Die Vergabe erfolgt in 3 Losen - Los 1: Büroeinrichtung - Los 2: Seminartische - Los 3: klappbare Seminartische
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Büromöbel
- Geschätzter Wert
- 1.200.000 €
Los 2 — Seminartische
- Geschätzter Wert
- 43.000 €
Los 3 — klappbare Seminartische
- Geschätzter Wert
- 65.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 01.07.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.